
Luftaufnahmen im Lissabon-Lexikon
Geheimtipps in Lissabon & Portugal findest du in dieser schönen Sammlung.
Lissabon aus der Luft. Für viele bleibt das ein lebenslanger Traum, denn wer kann sich schon einen Helikopter-Rundflug über Lissabon leisten und auch eine Drohne haben wohl die wenigsten von uns. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen einige wunderschöne Luftaufnahmen unseres Drohnenpiloten Roberto aus Belem zeigen. Diese Fotos wurden uns zur Verfügung gestellt, um Lissabon noch schöner darzustellen, als die Stadt ohnehin schon ist.
Luftaufnahmen aus Lissabon
Nachfolgend findet ihr eine Menge schöner Luftaufnahmen. Diese wurden alle mit einer DJI Spark Drohne gemacht. (Amazon - Affiliate-Link, das bedeutet, wir erhalten eine Provision pro gekauftem Artikel)
Wer Nutzungsrechte an den Fotos kaufen möchte, kann sich an uns wenden.
Rechtliche Bedingungen für Luftaufnahmen
Seit 2017 gibt es in Lissabon und ganz Portugal ein eigenständiges Gesetz, dass den Drohnenverkehr über der STadt regeln soll. Neben den NFZ, sogenannte NoFLyZones, gibt es einiges zu beachten. Diese sind vor allem an Flugplätzen, aber auch um behördliche Gebäude.
Das neue Drohnengesetz Regulamento n.o 1093/2016 besagt, dass Flüge nicht mehr generell bei der ANAC (Zivile Nationale Luftfahrtbehörde) angemeldet werden müssen, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden. Eine Übersicht in Portugiesischer Sprache gibt die von der ANAC eingerichtete Drohnenwebsite voanaboa.pt.
Kurz zusammengefasst muss man folgendes beachten:
Der Flug muss unter permanentem Sichtkontakt zur Drohne durchgeführt werden.
Bemannte Flugobjekte haben immer Priorität.
Die Privatsphäre von Personen ist zu respektieren.
Zu Personen und bestimmten Gütern ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. Bei Spielzeugdrohnen mindestens 30 Meter.
Menschenansammlungen von zwölf oder mehr Personen dürfen nicht überflogen werden.
Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 25kg benötigen auf jeden Fall eine Flugerlaubnis der ANAC.
Nachtflüge (von 25min. nach Sonnenuntergang bis 25min. vor Sonnenaufgang) benötigen auf jeden Fall eine Flugerlaubnis der ANAC.
Flüge ohne direkten Sichtkontakt benötigen auf jeden Fall eine Flugerlaubnis der ANAC.
Flüge über 120m AGL benötigen auf jeden Fall eine Flugerlaubnis der ANAC.
Objekte von Staatsorganen, Botschaften, Militäreinrichtungen, Einrichtungen der Sicherheitskräfte und -dienste, Justizvollzugsanstalten und Erziehungseinrichtungen dürfen nicht überflogen werden.
Für Luftaufnahmen (Film oder Foto) bedarf es weiterhin einer vorherigen Genehmigung durch die AAN (Nationale Luftfahrtbehörde (Militär): aan.pt)
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